Antrag auf Erstaufforstung

Antrag auf Erstaufforstung

Allgemeine Informationen

Die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke und die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen bedürfen gemäß § 10 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen SächsWaldG im Interesse einer ökologisch ausgewogenen Landschaftsgestaltung einer Genehmigung. 

Zuständigkeiten

Untere Landwirtschaftsbehörde

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4156
Fax: 03731 799-4086
evelin.sitarzik[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartnerin

Evelin Sitarzik
Telefon: 03731 799-4156
evelin.sitarzik[at]landkreis-mittelsachsen.de

Verfahrensablauf

Die Genehmigung erteilt die örtlich zuständige Untere Landwirtschaftsbehörde. 

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.