Artenschutz – Feuerlöschteich

Artenschutz – Feuerlöschteich

Allgemeine Informationen

Konflikte mit dem Tier- und Artenschutz in Löschwasserlagern sind zu vermeiden, indem beispielsweise die folgenden Hinweise beachtet werden:

  1. Verhinderung des Zuganges für Kleinsäuger durch geeignete Umzäunung.
  2. Einhaltung eines Böschungswinkels von max. 1:3.
  3. Ausreichend hohe Rauigkeit des oberen Materials der Beckenauskleidung.
  4. Einbringung einer Fluchthilfe, welche im Becken frei schwimmt und einen sicheren Ausstieg am oberen Rand des Vorratslagers ermöglicht.

Zuständigkeiten

Untere Naturschutzbehörde

Besucheradresse:
Referat Naturschutz
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Naturschutz
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erforderliche Unterlagen

Das nachfolgende Merkblatt soll auch den mit dem Vorhaben beauftragten Planer, Bauunternehmen und Subunternehmen sowie dem verantwortlichen Bauleiter ausgehändigt werden! 

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.