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Hummeln, Wildbienen, Hornissen und weitere Wespenarten unterliegen einem besonderen Schutz, da sie vielfach in ihrem Bestand gefährdet sind. Deshalb ist für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester eine Ausnahme notwendig. Das bedeutet: Ihre Nester dürfen nicht ohne Weiteres entfernt oder zerstört werden. Diese Genehmigung ist bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen zu beantragen.
WICHTIG ZU WISSEN
Eigenmächtiges Entfernen kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Auch tote Tiere geschützter Arten dürfen nicht gesammelt oder aufbewahrt werden.
Besucheradresse:
Referat Naturschutz
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Postadresse:
Referat Naturschutz
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Antrag auf Entfernung eines Insektennestes – Hinweise zur Antragstellung:
Die Entfernung eines Insektennestes kann formlos schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag folgende Informationen beinhaltet:
Hinweis: Wenn Sie sich bei der Bestimmung der Insektenart unsicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde – dort hilft man Ihnen gerne weiter.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.