Ausnahmegenehmigung von der Gurt-/Helmpflicht

Ausnahmegenehmigung von der Gurt-/Helmpflicht

Allgemeine Informationen

Auf Antrag kann unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung von der Gurt-/Helmpflicht erteilt werden.

Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist nicht für das Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf zuständig.

Zuständigkeiten

Referat Straßenverkehr und Sport

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Ansprechpartnerin

Gabriele Fischer
Telefon: 03731 799-6291
gabriele.fischer[at]landkreis-mittelsachsen.de

Verfahrensablauf

Das Antragsformular steht nachfolgend zum Download bereit. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es an obengenannten Bearbeiter per Post/Fax oder E-Mail.

Nach Prüfung Ihres Antrages entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit ärztlicher Bescheinigung

Kosten

gebührenfreie Erteilung empfohlen (nach Ermessen der Behörde)

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.