Allgemeine Informationen
Auf Antrag kann unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung von der Gurt-/Helmpflicht erteilt werden.
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist nicht für das Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf zuständig.