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Auf Antrag kann unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung von der Gurt-/Helmpflicht erteilt werden.
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist nicht für das Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf zuständig.
Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln
Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3547
strassenverkehr.sport[at]landkreis-mittelsachsen.de
Gabriele Fischer
Telefon: 03731 799-6291
gabriele.fischer[at]landkreis-mittelsachsen.de
Das Antragsformular steht nachfolgend zum Download bereit. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es an obengenannten Bearbeiter per Post/Fax oder E-Mail.
Nach Prüfung Ihres Antrages entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.
gebührenfreie Erteilung empfohlen (nach Ermessen der Behörde)
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.