Berichterstattung im Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR)

Berichterstattung im Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR)

Allgemeine Informationen

Die Pflicht zur Berichterstattung im Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register – PRTR) wurde ab dem Jahr 2008 durch entsprechende Normen eingeführt. Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das vergangene Jahr.

Zuständigkeiten

Referat Technischer Umweltschutz und Überwachung

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4073
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Verfahrensablauf

Die Firmen/Betreiber einer berichtspflichtigen Anlage stellen Informationen zur

  • Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden,
  • Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
  • und zur Entsorgung von Schadstoffen in Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird

in diese Register ein.

Die Berichterstattung durch die Betreiber erfolgte bisher mit der Software zur Betrieblichen Umweltdaten Bericht Erstattung „BUBE-Online". Mit dem Ablauf des Jahres 2021 wurde dieses Portal abgeschaltet.

Die betreffenden Betreiber werden vom Referat Technischer Umweltschutz und Überwachung der Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft angeschrieben. Für das Berichtsjahr 2021 wird nachfolgend ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt.

Formulare / Online-Dienste

Erforderliche Unterlagen

Bitte laden Sie sich den PRTR-Bericht vor dem Ausfüllen herunter.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.