Bestattungskosten

Bestattungskosten

Allgemeine Informationen

Bestattungskosten können dem Bestattungspflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ganz oder teilweise vom Sozialamt gewährt werden. Der Antrag beinhaltet sowohl Angaben zur persönlichen und finanziellen Situation des Antragstellers als auch Auskünfte zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der/des Verstorbenen. Angaben zu weiteren Erben und, im Falle der Erbausschlagung, Unterhaltspflichtigen und deren Einkommens- und Vermögensverhältnissen sind erforderlich. Diese Angaben müssen nachgewiesen werden. 

Das Sozialamt ist zuständig, wenn für die/den Verstorbene/Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe bzw. Grundsicherung geleistet wurde. Wenn keine der vorgenannten Leistungen bezogen wurde, ist immer das Sozialamt am Sterbeort zuständig. 

Zuständigkeiten

Referat Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Antragstellung

Um Bestattungskosten erhalten zu können, müssen Sie als Bestattungspflichtiger (Erbe oder Verpflichteter nach § 10 SächsBestG) einen schriftlichen Antrag stellen.

  • Die Antragsformulare werden Ihnen vom Sozialamt ausgehändigt bzw. zugesandt.
  • Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.

Kosten

Alle Anträge sind für Sie kostenfrei.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.