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Bestattungskosten können dem Bestattungspflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ganz oder teilweise vom Sozialamt gewährt werden. Der Antrag beinhaltet sowohl Angaben zur persönlichen und finanziellen Situation des Antragstellers als auch Auskünfte zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der/des Verstorbenen. Angaben zu weiteren Erben und, im Falle der Erbausschlagung, Unterhaltspflichtigen und deren Einkommens- und Vermögensverhältnissen sind erforderlich. Diese Angaben müssen nachgewiesen werden.
Das Sozialamt ist zuständig, wenn für die/den Verstorbene/Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe bzw. Grundsicherung geleistet wurde. Wenn keine der vorgenannten Leistungen bezogen wurde, ist immer das Sozialamt am Sterbeort zuständig.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida
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Telefon: 03731 799-0
Fax: 03731 799-76687
grundsicherung.hlu[at]landkreis-mittelsachsen.de
Antragstellung
Um Bestattungskosten erhalten zu können, müssen Sie als Bestattungspflichtiger (Erbe oder Verpflichteter nach § 10 SächsBestG) einen schriftlichen Antrag stellen.
Alle Anträge sind für Sie kostenfrei.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.