Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige kann zwar grundsätzlich formfrei erfolgen und muss lediglich die zur Identifikation der Person erforderlichen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort), die Angabe zum tatsächlichen Aufenthalt in Deutschland und den Anlass der Meldung (BREXIT) enthalten.
Für die abschließende Prüfung und Feststellung eines Aufenthaltsstatus beziehungsweise für die Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten durch die Ausländerbehörde reichen diese Angaben jedoch nicht aus. Hierfür muss die Ausländerbehörde in jedem Fall weitere Angaben und Unterlagen bei den Betroffenen abfordern.
Zur Verfahrensvereinfachung wird den Betroffenen deshalb empfohlen, bereits für die Aufenthaltsanzeige das unter diesem Artikel befindliche Formular „Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige und ihre Angehörigen zu verwenden und die darin bezeichneten Unterlagen beizufügen. Die ausgefüllte und unterschriebene Aufenthaltsanzeige, sowie die gegebenenfalls beigefügten Unterlagen können per E-Mail oder postalisch an die vorgenannte Adresse versandt werden.
Es wird eindringlich empfohlen, mit der Aufenthaltsanzeige nicht zu lange zu warten, damit der Aufenthaltsstatus zeitnah geklärt werden kann.
Nach Eingang der Aufenthaltsanzeige wird durch die Ausländerbehörde geprüft, welcher Aufenthaltsstatus den Betroffenen zugeordnet werden kann. Diese erhalten anschließend einen persönlichen Termin zur Aufnahme biometrischer Daten und gegebenenfalls Vorlage weiterer Unterlagen. Die Aufnahme biometrischer Daten ist erforderlich, um ein Aufenthaltsdokument-GB beziehungsweise einen Aufenthaltstitel als elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausstellen zu können. Da diese Dokumente erst im Nachgang des ersten Termins in der Ausländerbehörde bei der Bundesdruckerei bestellt und produziert werden können, bedarf es noch eines zweiten Termins, an dem die Betroffenen ihr Dokument in der Ausländerbehörde abholen können.