Ehrenamtliche Vormundschaft

Ehrenamtliche Vormundschaft

Allgemeine Informationen

Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften macht sich für die Gewinnung ehrenamtlicher Vormundschaften stark, berät Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt engagieren, begleitet und berät ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder bei ihrer Tätigkeit, kooperiert mit Sozialen Diensten und Gericht und fördert die Übernahme ehrenamtlicher Vormundschaften im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Kindes durch Vernetzung mit vielen Partnern im sozialen Raum.

Welche Aufgaben hat eine ehrenamtliche Vormundin oder ein ehrenamtlicher Vormund?

Ein ehrenamtlicher Vormund vertritt das Kind in rechtlichen Belangen, achtet auf kindgerechte Unterbringung, entscheidet in Fragen der schulischen und beruflichen Ausbildung, kümmert sich um Behördenangelegenheiten, entscheidet in Fragen der medizinischen Versorgung des Kindes und verwaltet gegebenenfalls Finanzen.

Die betroffenen Kinder leben in der Regel in Pflegefamilien oder Jugendhilfeeinrichtungen. Zur Ausübung der Aufgaben werden in der Vormundschaft ehrenamtlich Tätige unterstützt und begleitet.

Zuständigkeiten

Referat Kindschaftsrecht und Elterngeld

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Marina Horn
Telefon: 03731 799-6248

Voraussetzungen

Zur Ausübung einer ehrenamtlichen Vormundschaft ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Die Ausstellung erfolgt, zum Zwecke der Ausübung eines Ehrenamts gebührenfrei. Außerdem wird in Einzelgesprächen zu Motivation und persönlichen Hintergründen eine Geeignetheitsprüfung durchgeführt. Zur tatsächlichen Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft kommt es erst, wenn das Familiengericht die betroffene Person als Vormund bestellt hat. 

Verfahrensablauf

Personen, die sich im Rahmen einer ehrenamtlichen Vormundschaft engagieren möchten, benötigen keine speziellen Vorkenntnisse.  Da es sich bei der Ausübung dieses Ehrenamtes um eine verantwortungsvolle Tätigkeit handelt, werden die betroffenen Personen fachlich begleitet.

Interessierte können sich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in der Koordinierungsstelle informieren und beraten lassen.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.