Einbürgerungen beantragen

Einbürgerungen beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Ausländer ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben oder als Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren sind, denken Sie vielleicht daran, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen und damit auch aktiv am politischen Leben teilzuhaben. Mit der Einbürgerung werden Sie deutscher Staatsangehöriger und erhalten die vollen Bürgerrechte wie Wahlrecht, Freizügigkeit, das Recht auf freie Berufswahl oder den Schutz vor Auslieferung und Ausweisung; gleichzeitig gelten für Sie aber auch die Pflichten als Staatsbürger.

Bei einer Einbürgerung sind viele rechtliche Regelungen zu beachten, die Sie gern in der Einbürgerungsbehörde erfragen können.

Zuständigkeiten

Polizeirecht und Personenstandswesen

Besucheradresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erreichbarkeit der Ansprechpartner:

Telefon: 03731 799-3473, -3476, -3302 oder -3450
personenstandswesen[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Um einschätzen zu können, ob die wichtigsten Voraussetzungen für eine Einbürgerung bei Ihnen erfüllt sind, teilen Sie uns bitte folgende Angaben per E-Mail mit:

  • Seit wann leben Sie in Deutschland und warum sind Sie damals eingereist?
  • Aus welchem Land kommen Sie ursprünglich?
  • Wie ist Ihr Familienstand (ledig, verheiratet, Kinder, ...)?
  • Welche Aufenthaltserlaubnis besitzen Sie im Moment und seit wann haben Sie diese?
  • Wie ist Ihre Einkommenssituation? Beziehen Sie Sozialleistungen?
  • Wurden Sie im In- oder Ausland wegen einer Strafe verurteilt?
  • Haben Sie einen Sprachtest (Niveau B1) und einen Einbürgerungstest (mindestens 17 Punkte) erfolgreich absolviert? Oder haben Sie hier einen Schulabschluss erworben beziehungsweise Studium/Berufsausbildung abgeschlossen?
  • (Antragsteller über 60 Jahre und Personen, auf die der Tatbestand der Gastarbeiter bzw. Vertragsarbeitnehmer zutrifft, müssen in einem persönlichen Gespräch die Sprachkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen)
  • Wohnen Sie in einer Mietswohnung oder besitzen Sie ein Eigenheim?

Die gesetzlichen Grundlagen dazu können Sie in den §§ 8 bis 12b Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) finden.

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Verfahrensablauf

Sind bei Ihnen die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, senden wir Ihnen die entsprechenden Antragsformulare zu.

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 12 bis 15 Monate ab Antragstellung. 

Von häufigen Nachfragen auf telefonischem oder schriftlichem Wege bitte wir Abstand zu nehmen, um die Bearbeitungszeit nicht weiter auszudehnen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Einbürgerung
  • Unterlagen der Checkliste
  • Merkblätter
  • Nachweise über die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen

Sind bei Ihnen die Voraussetzungen erfüllt, senden wir die Antragsformulare zu.

Kosten

Für die Einbürgerung werden regelmäßig Gebühren in Höhe von EUR 255,00 pro Person erhoben, ebenso für die Miteinbürgerung des Ehegatten oder des eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartners.

Bei der Miteinbürgerung minderjähriger Kinder bis 16 Jahre, die keine eigenen Einkünfte haben, ermäßigt sich die Gebühr auf EUR 51,00.

Werden minderjährige Kinder jedoch ohne ihre Eltern eingebürgert, beträgt die Gebühr EUR 255,00.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.