Einbürgerungen beantragen
Zuständigkeiten
Polizeirecht und Personenstandswesen
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Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
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Kosten
Für die Einbürgerung werden regelmäßig Gebühren in Höhe von EUR 255,00 erhoben, ebenso für die Miteinbürgerung des Ehegatten oder des eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartners. Bei der Miteinbürgerung minderjähriger Kinder, die keine eigenen Einkünfte haben, ermäßigt sich die Gebühr auf EUR 51,00. Werden minderjährige Kinder jedoch ohne ihre Eltern eingebürgert, beträgt die Gebühr EUR 255,00.Wichtig
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.