Entwicklungsstrategien für den ländlichen Raum entwickeln (Leader 2014)

Entwicklungsstrategien für den ländlichen Raum entwickeln (Leader 2014)

Allgemeine Informationen

Ziel dieses Programmes ist es, ländliche Räume unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume erhalten und gestärkt werden.

Im Landkreis Mittelsachsen gibt es folgende LEADER-Gebiete:

Eine Karte der LEADER-Gebiete im Landkreis Mittelsachsen kann unter

abgerufen werden.

Für welche Vorhaben ist eine Projektförderung möglich?

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie LEADER in Verbindung mit den LEADER-Entwicklungsstrategien. Fördergegenstände und -konditionen werden in den Entwicklungsstrategien (LES) der jeweiligen LEADER-Gebiete bestimmt. Vorhaben, die der Umsetzung der LES dienen, können grundsätzlich unterstützt werden. Im Regelfall sind dies Um- und Wiedernutzungen vorhandener Bausubstanz, Infrastrukturmaßnahmen, wirtschaftliche, insbesondere beschäftigungswirksame Vorhaben, touristische Projekte, siedlungsökologische Maßnahmen, Vorhaben der nichtgewerblichen Grundversorgung sowie Maßnahmen der soziokulturellen Infrastruktur oder zur Erhaltung des ländlichen Kulturerbes.

Konditionen

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen (Anteilsfinanzierung). Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

 Mehr zu diesem Thema: 

Zuständigkeiten

Referat Förderung Ländliche Entwicklung

Besucheradresse:
Dr.-Zieger-Straße 2, Gebäude IV
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-1602
Fax: 03731 799-1607
foerderung.ile[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Antragsberechtigte können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) sein.  

Für eine Förderung ist zunächst die Auswahl des Vorhabens durch die jeweilige LEADER-Region nach einem Aufruf durch Erteilung eines positiven Votums des Entscheidungsgremiums des LEADER-Gebietes erforderlich.

Verfahrensablauf

Durch die jeweilige LEADER-Region erfolgen zu den verschiedenen Fördermaßnahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie konkrete Aufrufe zur Einreichung von Projekten im Rahmen eines bestimmten Budgets. Interessierte können ihr Vorhaben bei der Region einreichen. Durch die Region werden nach einem festgelegten Auswahlverfahren mit konkreten Auswahlkriterien Vorhaben für eine Förderung ausgewählt. Diese Vorhaben erhalten ein positives Votum des Entscheidungsgremiums des LEADER-Gebietes.

Nach Erteilung des positiven Votums des Entscheidungsgremiums des LEADER-Gebietes erfolgt die Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde, dem Referat Förderung Ländliche Entwicklung beim Landratsamt Mittelsachsen unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare und Beifügung der darin geforderten Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

Vollständige und unterschriebene Antragsformulare einschließlich der darin geforderten Unterlagen sowie positives Votum des Entscheidungsgremiums des LEADER-Gebietes

Die jeweils aktuellen Antragsformulare stehen im Förderportal des Freistaates Sachsen zur Verfügung. 

Fristen

Stellen Sie den Förderantrag bitte rechtzeitig vor dem geplanten Beginn des Vorhabens bei der Bewilligungsbehörde. Fristsetzungen im Votum des Entscheidungsgremiums für die Einreichung der Antragsunterlagen bei der Bewilligungsbehörde sind zu beachten.

Kosten

keine

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.