Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe beantragen

Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe beantragen

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung.

Zuständigkeiten

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Besucheradresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erreichbarkeit der Ansprechpartner:

Telefon: 03731 799-3684, 03731 799-3532

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis nach § 34a GewO – Bewachungsgewerbe:
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Bescheinigung des Steueramtes (Wohnort)
  • Bescheinigung der IHK über die notwendige Sachkunde
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • bei juristischen Personen zusätzlich: Handelsregisterauszug, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

Kosten

340 bis 900 Euro

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.