Erlaubnis für das Gewerbe der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter beantragen

Erlaubnis für das Gewerbe der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter beantragen

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig 

  1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  2. den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  3. Bauvorhaben 
    a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden, 
    b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will, 
  4. das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern i. S. d. § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 Wohneigentumsgesetz oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume i. S. d. § 549 BGB (Wohnimmobilienverwalter) verwalten will,

bedarf der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung.

Zuständigkeiten

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Besucheradresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erreichbarkeit der Ansprechpartner:

Telefon: 03731 799-3684, 03731 799-3532

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO – Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter:
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Bescheinigung des Steueramtes (Wohnort)
  • bei juristischen Personen zusätzlich: Handelsregisterauszug, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • bei Antrag Wohnimmobilienverwalter:  Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Kosten

§ 34c Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 GewO: 202 bis 781 Euro

§ 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO: 205 bis 785 Euro

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.