Erlaubnis zur Schaustellung von Personen beantragen

Erlaubnis zur Schaustellung von Personen beantragen

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen, zum Beispiel Table-Dance oder Striptease-Veranstaltungen, in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis nach § 33a  Abs. 1 Gewerbeordnung.

Zuständigkeiten

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Besucheradresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erreichbarkeit des Ansprechpartners

Telefon: 03731 799-3290

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis nach § 33a Abs. 1 GewO – Schaustellung von Personen
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Bescheinigung des Steueramtes (Wohnort)
  • Baugenehmigung
  • Grundrisszeichnung der Betriebsräume bzw. des Veranstaltungsortes
  • zusätzlich bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

Kosten

31 bis 548 Euro

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.