Allgemeine Informationen
Um EU-Heimtierausweise zu beziehen, auszustellen und bestimmte Eintragungen wie zum Beispiel die Tollwutimpfung durchführen zu können, benötigt ein Tierarzt/eine Tierärztin in Sachsen eine Ermächtigung durch die zuständige Behörde nach EU-Verordnung Nr. 576/2013.
Diese kann über das unten stehende Formular beantragt werden.
Damit ist außerdem der Antrag auf Zuteilung einer Registriernummer für den Zugang zur HI-Tier-Datenbank möglich, um als Tierarzt Blankoausweise beziehen zu können. In der HI-Tier-Datenbank ist auch die Dokumentation zu den ausgegebenen EU-Heimtierausweisen durch den ermächtigten Tierarzt zu führen.