Erwachsenensozialdienst

Erwachsenensozialdienst

Allgemeine Informationen

Der Erwachsenensozialdienst des Landkreises unterstützt erwachsene Menschen, die sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten befinden. Die Hilfe richtet sich an Personen, bei denen mehrere belastende Lebensumstände zusammenkommen und die diese aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend bewältigen können.

Sie können sich an uns wenden, wenn

  • Wohnungslosigkeit besteht oder droht (z. B. bei Mietrückständen oder Räumungsklagen)
  • erhebliche soziale oder finanzielle Probleme vorliegen
  • gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen die Bewältigung des Alltags erschweren
  • eine Unterstützung zur Stabilisierung Ihrer Lebenslage brauchen

Unser Angebot

  • richtet sich an erwachsene Menschen mit Anspruch auf Hilfe 
  • ist kostenfrei und vertraulich
  • erfolgt als Beratung per Telefon, im Landratsamt oder bei Bedarf bei Ihnen zuhause

Wir

  • klären gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation und den Unterstützungsbedarf
  • unterstützen bei Anträgen und im Kontakt mit Behörden
  • koordinieren und vermitteln geeignete Hilfsangebote

Bei chronisch psychisch erkrankten Menschen mit komplexem Hilfebedarf sowie deren Angehörige und für Personen, die in einer Lebenskrise stecken oder einer seelischen Belastung ausgesetzt sind, erfolgt die Unterstützung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst Mittelsachsen.

Zuständigkeiten

Referat Betreuungsbehörde und Erwachsenensozialdienst

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus F, Zimmer 229
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6412
Fax: 03731 799-76592
betreuungsbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Verfahrensablauf

Setzen Sie sich diesbezüglich mit einem Sachbearbeiter des Erwachsenensozialdienstes in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Für die Beratung und Unterstützung durch den Erwachsenensozialdienst entstehen für Sie keine Kosten.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.