Fahrerlaubnis, Verlängerung einer Befristung bzw. Neuerteilung nach Ablauf der Gültigkeit

Fahrerlaubnis, Verlängerung einer Befristung bzw. Neuerteilung nach Ablauf der Gültigkeit

Allgemeine Informationen

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE wird auf Antrag des Inhabers jeweils um fünf Jahre verlängert. Mehr dazu unter

Fahrerlaubnis, Verlängerung einer Befristung (Amt24-Verfahrensbeschreibung)

Hinweis! Mit der Verlängerung wird ein neuer Karten-Führerschein ausgestellt.

WEITERE INFORMATIONEN

Berufskraftfahrer-Qualifikation, Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Landratsamt Mittelsachsen Verfahrensbeschreibung)

Zuständigkeiten

Referat Fahrerlaubnisbehörde

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

In Einzelfällen sind Änderungen möglich! 

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung 
  • Führerschein
  • biometrisches Foto: Foto-Mustertafel (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) 
  • Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (darf durch jeden niedergelassenen Arzt erstellt werden, bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über das Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (darf durch einen Augenarzt, Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt werden, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
  •  beim Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
  • beim Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE  ab 50. Geburtstag oder über das 50. Lebensjahr hinaus, zusätzlich:
    • Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die Erfüllung der besonderen Leistungsvoraussetzungen Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)

Fristen

Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis gestellt werden. 

Kosten

  • Ab EUR 43,90 (ggf. Express (EUR 7,68)
  • Vorläufige Fahrtberechtigung (EUR 10,00)
  • Direktversand (EUR 5,10)

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.