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Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE wird auf Antrag des Inhabers jeweils um fünf Jahre verlängert. Mehr dazu unter
Hinweis! Mit der Verlängerung wird ein neuer Karten-Führerschein ausgestellt.
WEITERE INFORMATIONEN
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09599 Freiberg
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service-fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.
In Einzelfällen sind Änderungen möglich!
Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.