Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Wir unterstützen Familien und Ein-Eltern-Haushalte, die ein Baby erwarten oder bekommen haben, sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und sich Unterstützung beim Aufwachsen des Kindes wünschen.
Unser Angebot ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich. Wir arbeiten unbürokratisch in allen Regionen im Landkreis Mittelsachsen in Form von Hausbesuchen nach gemeinsamer Absprache. Wir begleiten Sie nach der Geburt und bis zum ersten Geburtstag Ihres Kindes. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Wir sind ein Team aus speziell ausgebildeten Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Netzwerk Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen und unterliegen der Schweigepflicht.
Familienhebammen sind Hebammen und Kinderkrankenschwestern mit einer Zusatzqualifikation. Sie können (werdende) Familien auch nach der Betreuung durch eine Hebamme weiter begleiten. Das ist besonders dann erforderlich, wenn sich eine Familie in einer schwierigen oder überforderten Lebenssituation befindet.
Familien mit (chronisch) kranken Kindern können durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) begleitet werden. Sie unterstützen und zeigen, wie das Baby gut versorgt wird und geben Tipps, an wen Sie sich bei Problemen wenden können.
Familienhebammen und FGKiKP können Familien mit Babys entsprechend Ihres Bedarfs bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleiten.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de
Katrin Ballschuh
Telefon: 03731 799-6217
netzwerk[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Familienhebammen wenden sich besonders an (werdende) Eltern.
Wenn Sie den Besuch einer Familienhebamme wünschen, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.
Die Begleitung durch eine Familienhebamme ist für die Familie kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt über die Abteilung Jugend und Familie aus Fördermitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.