Familienhebammen

Familienhebammen

Allgemeine Informationen

Wir unterstützen Familien und Ein-Eltern-Haushalte, die ein Baby erwarten oder bekommen haben, sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und sich Unterstützung beim Aufwachsen des Kindes wünschen.

Unser Angebot ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich. Wir arbeiten unbürokratisch in allen Regionen im Landkreis Mittelsachsen in Form von Hausbesuchen nach gemeinsamer Absprache. Wir begleiten Sie nach der Geburt und bis zum ersten Geburtstag Ihres Kindes. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.

Wir sind ein Team aus speziell ausgebildeten Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Netzwerk Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen und unterliegen der Schweigepflicht.

Familienhebammen sind Hebammen und Kinderkrankenschwestern mit einer Zusatzqualifikation. Sie können (werdende) Familien auch nach der Betreuung durch eine Hebamme weiter begleiten. Das ist besonders dann erforderlich, wenn sich eine Familie in einer schwierigen oder überforderten Lebenssituation befindet.
Familien mit (chronisch) kranken Kindern können durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) begleitet werden. Sie unterstützen und zeigen, wie das Baby gut versorgt wird und geben Tipps, an wen Sie sich bei Problemen wenden können.

Familienhebammen und FGKiKP können Familien mit Babys entsprechend Ihres Bedarfs bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleiten.

 

Zuständigkeiten

Abteilung Jugend und Familie

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Katrin Ballschuh
Telefon: 03731 799-6217
netzwerk[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Die Familienhebammen wenden sich besonders an (werdende) Eltern.

  • in schwierigen Lebenssituationen
  • mit sozialen und finanziellen Problemen
  • die minderjährig sind
  • die alleinerziehend mit mehreren Kindern sind und wenig soziale Unterstützung im persönlichen Umfeld haben
  • von früh geborenen oder kranken Kindern beziehungs- weise auch Mehrlingsgeburten
  • mit seelischer Belastung oder Erkrankung
  • mit Suchtproblemen.

Verfahrensablauf

  • Familienhebammen sind zusätzlich qualifizierte Hebammen und Kinderkrankenschwestern. 
  • Hausbesuche sind in der Schwangerschaft, nach der Geburt und während des gesamten ersten Lebensjahres des Kindes möglich
  • Unterstützung der Familie mit viel Zeit und besonderen Hilfeleistungen
  • Eltern stärken für die Herausforderungen mit dem Kind und im Familienalltag
  • Förderung der Eltern-Kind-Bindung und Beziehung
  • Vermittlung beziehungsweise Begleitung zu weiteren Unterstützungsangeboten
  • Förderung der körperlichen und seelichen Gesundheit der ganzen Familie
  • die Inanspruchnahme beruht auf Freiwilligkeit
  • Kontaktvermittlung durch die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen.

Wenn Sie den Besuch einer Familienhebamme wünschen, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.

Kosten

Die Begleitung durch eine Familienhebamme ist für die Familie kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt über die Abteilung Jugend und Familie aus Fördermitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.