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„Zwei Dinge sollen die Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“
Johann Wolfgang von Goethe
Rund um die Geburt eines Kindes stehen viele Eltern vor ganz neuen Herausforderungen und Fragen. Da ist es oft hilfreich, die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten und Angebote des Landkreises zu kennen. Die Familienlotsinnen des Landkreises Mittelsachsen stehen werdenden Eltern und Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr mit ihrem Angebot der „Aufsuchenden Präventiven Arbeit“ mit Rat und Tat zur Seite.
Neben persönlichen Beratungen und Hausbesuchen bieten die Familienlotsinnen mehrfach wöchentlich Sprechtage in den Entbindungsstationen der Geburtskliniken in Mittweida und Freiberg an. Hier beglückwünschen sie die Eltern zur Geburt ihres Babys und stellen sich als Ansprechpartnerinnen vor. Die Eltern dürfen sich dabei über umfangreiches Infomaterial und ein Willkommenspaket freuen.
In einer allgemeinen Beratung informieren wir zu:
Bei Bedarf vermitteln wir in weitere Hilfsangebote.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de
Noreen Weiser
Telefon: 03731 799-3136
familienlotse.fg[at]landkreis-mittelsachsen.de
Mandy Scholl
Telefon: 03731 799-1640
familienlotse.dl[at]landkreis-mittelsachsen.de
Carolin Fischer
Telefon: 03731 799-6207
familienlotse.mw[at]landkreis-mittelsachsen.de
Sie leben im Landkreis Mittelsachsen und sind auch in diesem gemeldet.
Sie erwarten ein Kind oder sind bereits Eltern eines oder mehrerer Kinder im Alter von null bis drei Jahren.
Das Angebot steht allen (werdenden) Eltern zur Verfügung.
Eltern können sich bereits in der Schwangerschaft oder nach der Geburt bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes selbst melden und einen Beratungstermin vereinbaren. Auch Hausbesuche sind möglich. Das Angebot ist für alle Eltern geeignet.
Dies ist ein freiwilliges und kostenloses Angebot.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.