Familienpaten

Familienpaten

Allgemeine Informationen

Neben der großen Freude über den Familienzuwachs kann die erste Zeit nach der Geburt eines Kindes auch große Herausforderungen mit sich bringen. Mit unserem Familienpatenprojekt der Frühen Hilfen bieten wir durch den Einsatz geschulter, ehrenamtlich tätiger Familienpaten eine unbürokratische Entlastung beim Start in den turbulenten familiären Alltag an.

Der Familienpate kommt nach Absprache einmal oder auch mehrmals wöchentlich bis zu 6 Stunden in die Familie und gibt dort alltagspraktische Unterstützung, dort wo sie gebraucht wird. Die Familien stimmen gemeinsam mit dem Paten die Art der von Ihnen gewünschten Entlastung wie z.B. Spielen, Spazierengehen mit den Kindern, Begleitung bei Arzt- und Behördengängen ab.

Bei uns sind Familienpaten willkommen, die tolerant, freundlich und liebevoll mit Kindern sind und vor allem Freude am Umgang mit jungen Eltern und ihren Säuglingen und Kleinkindern mitbringen.

Der Familienpate erhält von uns ein Basisschulungsangebot sowie eine Fahrtkostenerstattung und sie sind haftpflicht- und unfallversichert.

Begleitet werden Familien und Familienpaten von den qualifizierten Ehrenamtskoordinatorinnen, die die Familienpatenschaften durchgehend fachlich als Ansprechpartnerinnen und bei Ehrenamtstreffen in kleinen Teams begleiten.

Voraussetzungen

Dieses Angebot steht allen Familien mit mindestens einem Kind unter drei Jahren offen, die sich über eine Familienpatin, einen Familienpate an ihrer Seite freuen.

Erforderliche Unterlagen

Flyer Familienpaten (PDF)

Kosten

Die Familienpatenschaft kann bis zu 3 Jahre dauern und ist für die Familien kostenlos.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.