Allgemeine Informationen
Wenn im Ausnahmefall nicht sicher ist, ob ein Gebäude tatsächlich ein Kulturdenkmal ist, können Sie diese Eigenschaft verbindlich durch einen Bescheid feststellen lassen.
Grundsätzlich sind alle Kulturdenkmale in Kulturdenkmallisten erfasst. Die Aufnahme in die Kulturdenkmallisten hat jedoch keinerlei Rechtswirkungen. Sie ist nicht entscheidend für die Frage, ob es sich bei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt.
Unabhängig vom Bescheid besteht die Möglichkeit eine schriftliche Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis zu erhalten (vorteilhaft bei Kaufabsicht oder Verkauf).