Feuerwehr, Abmeldung der Einsatzbereitschaft

Feuerwehr, Abmeldung der Einsatzbereitschaft

Allgemeine Informationen

Ist eine Freiwillige Feuerwehr nicht einsatzbereit, muss eine Abmeldung der Einsatzbereitschaft unter Angabe des Grundes an den Kreisbrandmeister des Landkreises erfolgen. 

Zuständigkeiten

Stabsstelle Kreisbrandmeister

Besucheradresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Zuständige Leitstelle Feuerwehr/Rettungsdienst

Telefax: 0371 488-8299

Verfahrensablauf

Die Abmeldung der Einsatzbereitschaft muss schriftlich erfolgen.

Fristen

Abmeldungen sollten mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.