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Der Landkreis Mittelsachsen unterstützt Angebote der Schulsozialarbeit entsprechend der
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit). Über die Vergabe der Fördermittel für Angebote der Schulsozialarbeit entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
In der Abteilung Jugend und Familie erfolgt für diese Richtlinie:
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de
Frau Weber
Telefon: 03731 799-6288
kerstin.weber[at]landkreis-mittelsachsen.de
Antragsfrist: 30. April des laufenden Jahres für das Folgejahr
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.