Genehmigung nach Grundstückverkehrsgesetz

Genehmigung nach Grundstückverkehrsgesetz

Allgemeine Informationen

Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Flurstücke ist gemäß § 2 des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) genehmigungsbedürftig; bis zu einer Größe von 0,5 Hektar jedoch genehmigungsfrei. Die untere Landwirtschaftsbehörde hat zu prüfen, ob die rechtsgeschäftliche Veräußerung zu einer ungesunden Bodenverteilung führt. Ziel des Genehmigungsverfahrens ist es, Maßnahmen zu verhindern, die der Verbesserung der Agrarstruktur widersprechen. 

Weitere Informationen

Zuständigkeiten

Untere Landwirtschaftsbehörde

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4156
Fax: 03731 799-4086
evelin.sitarzik[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartner

Evelin Sitarzik
Telefon: 03731 799-4156
evelin.sitarzik[at]landkreis-mittelsachsen.de

Dr. Helmut Bernstein
Telefon: 03731 799-4094
helmut.bernstein[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Nähere Informationen können dem  

entnommen werden.

Kosten

Das Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz ist kostenfrei. 

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.