Allgemeine Informationen
Wenn Tiere innerhalb der Europäischen Union oder in ein Drittland verbracht werden sollen, wird die Vorlage eines TRACES-Attestes beziehungsweise Gesundheitsbescheinigung verlangt. Werden die Tiere zuvor an einem Punkt gesammelt und von dort verbracht, wird ein Vorattest benötigt. Eine Gesundheitsbescheinigung kann auch gefordert werden, wenn die Tiere auf einer Ausstellung vorgestellt werden sollen.
Je nachdem, in welches Land die Tiere verbracht werden sollen, sind verschiedene Bestimmung einzuhalten. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt prüft vor Ausstellung des Attestes, ob diese eingehalten werden und stellt dann das entsprechende Vorattest oder die Gesundheitsbescheinigung aus. Da nicht immer alle Informationen, welche zur Attestierung benötigt werden, vorliegen, kann es notwendig sein, dass vom Tierhalter in einer sogenannten Tierhaltererklärung verschiedene Dinge schriftlich bestätigt werden, die vom Bestimmungsland gefordert sind.
Außerdem ist es, mit Ausnahme der Voratteste, notwendig, dass die zu verbringenden Tiere durch einen amtlichen Tierarzt in Augenschein genommen werden. Bei Transporten in die Europäische Union von unter acht Stunden kann dies auch am Tag vor der Verladung erfolgen, bei längeren Transporten ist der Veterinär während der Verladung vor Ort.