Allgemeine Informationen
Zutritt nach den aktuell gültigen Bestimmungen des Landratsamtes.
Eine „Akuttestung“ im Gesundheitsamt gibt es nicht.
► Neu: bequem Termin online buchen
Für die Termine ab 2023 steht ab sofort eine Onlineplattform zur Verfügung (Beteiligungsportal Freistaat Sachsen).
► Für Gruppen (ab 5 Personen) können hier Termine angefragt werden.
Gemäß „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz – IfSG) müssen Personen, die erstmalig
- beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Risikolebensmitteln* mit diesen direkt in Berührung kommen oder auch über Bedarfsgegenstände mit diesen Lebensmitteln so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu befürchten ist
- oder in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind,
einen Nachweis darüber erbringen, dass sie über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach § 43 Abs. 2, 4 und 5 in mündlicher und schriftlicher Form vom Gesundheitsamt belehrt worden sind und schriftlich erklärt haben, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.
Hinweis: Ein bereits vorliegendes Zeugnis nach § 18 Bundesseuchengesetz (BSeuchG)) behält seine Gültigkeit auch wenn die Tätigkeit mit Lebensmitteln – auch langjährig – unterbrochen wurde oder wird. Entsprechend der Übergangsvorschriften in § 77 IfSG ist in diesem Fall keine Belehrung nach § 43 IfSG erforderlich.
*Risikolebensmittel nach § 42 IfSG sind: Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus; Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis; Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus; Eiprodukte; Säuglings- und Kleinkindernahrung; Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse; Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage; Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen; Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.