Grundwasser

Grundwasser

Allgemeine Informationen

Die Nutzung von Fassungsanlagen bedarf einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis. 

Zuständigkeiten

Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4006
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartner


Telefon: 03731 799-4072

Verfahrensablauf

Der Bau von Fassungsanlagen (Brunnen, Quellfassungsanlagen) ist spätestens einen Monat vorher der unteren Wasserbehörde anzuzeigen (Anzeige Grundwasseraufschluss).

Die Nutzung von Fassungsanlagen zur Grundwasserentnahme (Brunnen, Quellfassungen) bedarf einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis. Ausnahmsweise kann die Nutzung von Fassungsanlagen zur Grundwasserentnahme (Brunnen, Quellfassungen) erlaubnisfrei sein, bei

  • Eigenversorgung für einen (den eigenen) Haushalt,
  • Eigenversorgung für den eigenen landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
  • Eigenversorgung in geringen Mengen der Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau.

Erlaubnisfreie Grundwassernutzungen sind aber der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. 

Weitere Informationen enthält ein  

Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung des Landratsamtes Mittelsachsen.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

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