Allgemeine Informationen
Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen (IE-Anlagen), welche in nationales Recht umgesetzt wurde. Das Ziel der Richtlinie besteht darin Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen zu vermeiden oder zu vermindern. Mit Veröffentlichung der folgenden Dokumente, welche regelmäßig aktualisiert werden, kommt das Landratsamt seinen Pflichten nach der Industrieemissions-Richtlinie nach.