Information zur 42. BImSchV

Information zur 42. BImSchV

Allgemeine Informationen

Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) regelt Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge für die benannten Anlagen, um dem möglichen Austrag von Legionellen vorzubeugen und im Falle eines erhöhten Austrages unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft einleiten zu können.

Der Verordnungsgeber hat dabei ein System von Betreiberpflichten geschaffen, das der Gefahr eines Legionellose-Ausbruchs entgegenwirken soll und ein Kataster möglicher Verursacher zur Verfügung stellt: KaVKA-42BV-Portal der Bundesregierung 

Weiterführende Informationen gibt es unter anderem im Umwelt + Klimapakt Bayern (Bayrisches Landesamt für Umwelt)

Zuständigkeiten

Referat Immissionsschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4093
Fax: 03731 799-4031
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.