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Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) regelt Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge für die benannten Anlagen, um dem möglichen Austrag von Legionellen vorzubeugen und im Falle eines erhöhten Austrages unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft einleiten zu können.
Der Verordnungsgeber hat dabei ein System von Betreiberpflichten geschaffen, das der Gefahr eines Legionellose-Ausbruchs entgegenwirken soll und ein Kataster möglicher Verursacher zur Verfügung stellt: KaVKA-42BV-Portal der Bundesregierung
Weiterführende Informationen gibt es unter anderem im Umwelt + Klimapakt Bayern (Bayrisches Landesamt für Umwelt)
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