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Die Vermessungsbehörden sowie die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) erheben für die vorgenommenen öffentlich-rechtlichen Amtshandlungen Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der jeweils aktuellen Vermessungskostenverordnung. Die Kosten werden dabei in der Regel vom Antragsteller oder von demjenigen erhoben, der die Übernahme der Kosten erklärt hat.
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Wann ist eine Katastervermessung erforderlich?
Im Regelfall:
Kosten einer Katastervermessung zum Zwecke der Bildung von Flurstücken
Beispiel für die Gebühren der unteren Vermessungsbehörde
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.