Kosten
Kosten einer Katastervermessung zum Zwecke der Bildung von Flurstücken
- Für die Durchführung einer Katastervermessung benötigt der ÖbVI alle notwendigen Katasterunterlagen. Der ÖbVI erhält diese Unterlagen auf Antrag von der zuständigen unteren Vermessungsbehörde. Hierfür werden Vorbereitungsgebühren /1/ von der unteren Vermessungsbehörde erhoben.
- Für die Ausführung einer Katastervermessung und Abmarkung erhebt der ÖbVI entsprechend des Umfangs der erforderlichen Arbeiten Kosten für die Grenzwiederherstellung, die Grenzfeststellung, die Abmarkung und ggf. für die Gebäudeeinmessung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Informationen zu den Kosten für die Durchführung einer Katastervermessung erfragen Sie bitte bei einem ÖbVI /2/.
- Für die Übernahme der Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung in das Liegenschaftskataster, die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters und der Erstellung des Fortführungsnachweises werden von der unteren Vermessungsbehörde Übernahmegebühren /3/ für die Flurstücksbildung und ggf. für die Gebäudeeinmessung erhoben.
Beispiel für die Gebühren der unteren Vermessungsbehörde
/1/ Vorbereitungsgebühren z. B. für ein beantragtes Flurstück: 150,00 EUR
/2/ Über die Kosten einer Katastervermessung und Abmarkung informieren Sie sich bitte bei einem im Freistaat Sachsen zugelassenen ÖbVI.
/3/ Übernahmegebühren
- z.B. für ein Trennstück mit baulicher Nutzung entsprechend der Bauleitplanung bei 1.000 m²: 457,50 EUR
- z. B. für Gebäudeeinmessung 50 bis 300 m² Grundfläche nach 1991 errichtet: 175,50 EUR