Allgemeine Informationen
Die Vermessungsbehörden sowie die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) erheben für die vorgenommenen öffentlich-rechtlichen Amtshandlungen Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der jeweils aktuellen Vermessungskostenverordnung. Die Kosten werden dabei in der Regel vom Antragsteller oder von demjenigen erhoben, der die Übernahme der Kosten erklärt hat.