Kita-Untersuchung

Kita-Untersuchung

Allgemeine Informationen

Die Kita-Untersuchung ist eine einmalige ärztliche Beurteilung des Entwicklungsstandes aller Kinder zirka zwei Jahre vor der Schulaufnahme, also im Alter von drei oder vier Jahren. Sie findet im Kindergarten statt und ist eine Ergänzung zu den Vorsorgeuntersuchungen beim niedergelassenen Kinderarzt, ersetzt diese aber nicht. Die Teilnahme ist kostenfrei und freiwillig. Auf Wunsch der Eltern ist auch eine Untersuchung von Hauskindern im Gesundheitsamt möglich.

Zuständigkeiten

Referat Kinder- und Jugendärztlicher Dienst/Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6437
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Die Untersuchung der Kita-Kinder zirka zwei Jahre vor Schuleintritt, in der Regel im Alter von drei bis vier Jahren, ist nur bei vorliegender schriftlicher Einwilligung eines Sorgeberechtigten möglich.

Verfahrensablauf

Die Eltern werden im Vorfeld durch die Kita über das Angebot der Entwicklungsbeurteilung und die Termine informiert und erhalten einen Elternfragebogen. Über die Teilnahme ihres Kindes entscheiden die Eltern. Die Kinder werden einzeln untersucht. Hierbei beurteilen wir in einem landesweit standardisierten Test das Seh- und Hörvermögen, grob- und feinmotorische Fähigkeiten sowie die Sprachentwicklung der Kinder. Es werden keine Impfungen durchgeführt. Die Sorgeberechtigten erhalten am Untersuchungstag eine schriftliche und vertrauliche Mitteilung der Untersuchungsergebnisse. Sofern das Einverständnis der Eltern vorliegt, kann eine pädagogische Fachkraft aus der Einrichtung bei der Untersuchung anwesend sein und anschließend das Ergebnis mit den Erziehern / Erzieherinnen besprochen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Elternfragebogen
  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis zur schriftlichen Impfberatung
  • ggf. relevante medizinische Befunde/Unterlagen

Fristen

Die Kita-Untersuchung findet in der Regel im Alter von drei bis vier Jahren, zirka zwei Jahre vor Schulbeginn, statt.

Kosten

Die Kita-Untersuchung ist kostenlos.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.