Kommunale Integrationskoordination

Kommunale Integrationskoordination

Allgemeine Informationen

Die kommunalen Integrationskoordinatoren (KIK) unterstützen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Integration von Personen mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Dabei bilden sie die Schnittstelle zwischen der Landkreis- und Kommunalverwaltung, den regionalen Vereinen und freien Trägern sowie den ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Das Programm wird im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung gefördert.

Aufgabenschwerpunkte der kommunalen Integrationskoordinatoren:

  • Bereitstellung von Informationen zu den Themen: Asyl, Migration und Integration
  • Vernetzung mit den am Integrationsprozess beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Akteuren sowie Förderung des Erfahrungs- und Wissensaustausches
  • Erfassung des bestehenden Integrationsbedarfes (Integrationsmonitoring) und bedarfsentsprechende Steuerung der verfügbaren Integrationsangebote
  • Unterstützung und Begleitung von Initiativen zur Förderung der Integration sowie Konzeption und Durchführung eigener Projekte mit der gleichen Zielsetzung
  • Beratung zu den für integrative Maßnahmen zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten (EU, Bund, Land) und Hilfe bei der Antragstellung
  • Moderation und Vermittlung in Konfliktsituationen

Zuständigkeiten

Stabsbereich Koordination Unterbringung und Integration - Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen

Besucheradresse:
Dr.-W.-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-3685
Fax: 03731 799-3691
integration[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.