Liegenschaftskataster, Berichtigung fehlerhafter Daten

Liegenschaftskataster, Berichtigung fehlerhafter Daten

Allgemeine Informationen

Die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters können fehlerhaft sein, das heißt der Inhalt ist unvollständig beziehungsweise falsch. Das betrifft jedoch nicht Gebäude, die nach dem 24. Juni 1991 errichtet wurden. Für diese Gebäude besitzt der Eigentümer die Pflicht, die Einmessung auf eigene Kosten bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu veranlassen. Das ergibt sich aus dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz.

Zuständigkeiten

Referat Geodatenmanagement

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a, Gebäude II
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-1200
Fax: 03731 799-1189
vermessung[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Verfahrensablauf

Ein formloser Antrag des Flurstückseigentümers genügt.

Kosten

Berichtigungen sind kostenfrei.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.