Allgemeine Informationen
Bei Problemen mit Luftverunreinigungen, Licht, Erschütterungen und Lärm und ähnlichem können Sie sich telefonisch, schriftlich oder auch per E-Mail an die untere Immissionsschutzbehörde wenden. Im Falle einer Beschwerde prüft die Immissionsschutzbehörde, soweit sie zuständig ist, die Sachlage. Bei Lärmproblemen können gegebenenfalls orientierende Emissions- und/oder Immissionsmessungen vorgenommen werden. Die Ergebnisse der Überprüfung dienen im Weiteren zur Bestimmung, ob und wenn ja welcher Handlungsbedarf besteht.Für Geruchsbeschwerden im Zusammenhang mit der Ausbringung von Gülle ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zuständig.