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Mit Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Jahr 2004 wurde Schwarzarbeit erstmalig definiert. Zweck des Gesetzes ist die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
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Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
Schwarzarbeit wird in der Bundesrepublik Deutschland vornehmlich durch die Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie durch die Ordnungsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren bekämpft.
Wir prüfen,
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden, wenn die dabei erbrachten Dienst- oder Werkleistungen einen erheblichen Umfang haben. Liegt kein erheblicher Umfang vor, können die Verstöße im Rahmen der Gewerbeordnung (GewO) oder als unerlaubte Handwerksausübung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) geahndet werden.
Nicht nur der Schwarzarbeiter, sondern auch der Auftraggeber kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Da Schwarzarbeit mit ihren schädlichen Auswirkungen einen schwerwiegenden Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen darstellt, wird ihr im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unter Mitwirkung aller verpflichteten Behörden begegnet.
Über ein bereitgestelltes Anzeigeformular können Sie vermutlich ausgeführte Schwarzarbeit, die sich im Landkreis Mittelsachsen vollzieht, mitteilen.
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist ein gesetzlicher Auftrag; das Schlichten privat-rechtlicher Streitigkeiten fällt nicht hierunter!
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.