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Ärztlich verschriebene Betäubungsmittel dürfen unter folgenden Voraussetzungen ins Ausland mitgeführt werden:
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus F
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6961
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de
Führen Sie die vom Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung auf der Reise mit sich. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen des Einreiselandes. Außerhalb des Schengen-Raumes bestehen keine einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln für Reisende. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Homepage des Auswärtigen Amtes oder der ausländischen Vertretung Ihres Reiselandes in Deutschland.
Spätestens 14 Tage vor Reiseantritt sollten Sie die erforderlichen Unterlagen beim Gesundheitsamt vorlegen.
gemäß Sächsischem Kostenverzeichnis in der aktuell gültigen Fassung
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.