Allgemeine Informationen
Sie möchten Autos mit Fahrer vermieten? Mietwagen zählen im Gegensatz zum Taxi nicht als öffentliches Verkehrsmittel. Gleichwohl benötigen Sie eine eigene Genehmigung und eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, um ein Mietwagenunternehmen zu betreiben.
HINWEIS:
Umgangssprachlich meint man mit „Mietwagen" meist Leihwagen, die der Nutzer selbst lenkt. Mietwagen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind ausschließlich Fahrzeuge, die mit Fahrer gemietet werden.
Mietwagen und Taxi – worin liegt der Unterschied?
In Abgrenzung zum Taxi (und zur Aufrechterhaltung des Taxiverkehrs) hat der Gesetzgeber den Mietwagenbetreibern einige Verpflichtungen auferlegt:
- Sie dürfen die Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen zur Personenbeförderung bereithalten.
- Sie müssen mit dem Auto nach jeder Beförderung grundsätzlich wieder zum Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren.
- Sie dürfen die für Taxen typischen Zeichen und Merkmale (Taxischild, Farbe) nicht verwenden, um eine Verwechslung auszuschließen.
Anderseits gelten für den Mietwagen-Betrieb auch Erleichterungen:
- Eine Betriebs- und Beförderungspflicht besteht nicht.
- Der Fahrpreis wird frei vereinbart, der Fahrgast muss lediglich einen gut ablesbaren Wegstreckenzähler vorfinden (Taxi: Fahrpreisanzeiger).
- Wegstreckenzähler (www.gesetze-im-internet)
HINWEIS: Der Wegstreckenzähler muss aller zwei Jahre geprüft werden. - Fahrpreisanzeiger (www.gesetze-im-internet)
- Eichung von Messgeräten (Amt24-Verfahrensbeschreibung)
- Die Farbe der Fahrzeuge ist nicht vorgegeben.
- Eine Beschränkung in der Anzahl der Genehmigungen gibt es nicht.