Allgemeine Informationen
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie Ihren Familiennamen oder Vornamen ändern lassen. Diese Möglichkeit ist jedoch auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von anderen Gründen, die zu Namensänderungen führen können, beispielsweise Heirat und Scheidung. Diese Vorgänge sind von den nachfolgenden Ausführungen nicht berührt.
HINWEIS
Weicht die Reihenfolge der Vornamen in der maschinenlesbaren Zone des neu ausgestellten elektronischen Ausweises von der im bislang gültigen Ausweis ab, gilt das grundsätzlich nicht als wichtiger Änderungsgrund.