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Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie Ihren Familiennamen oder Vornamen ändern lassen. Diese Möglichkeit ist jedoch auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von anderen Gründen, die zu Namensänderungen führen können, beispielsweise Heirat und Scheidung. Diese Vorgänge sind von den nachfolgenden Ausführungen nicht berührt.
HINWEIS
Weicht die Reihenfolge der Vornamen in der maschinenlesbaren Zone des neu ausgestellten elektronischen Ausweises von der im bislang gültigen Ausweis ab, gilt das grundsätzlich nicht als wichtiger Änderungsgrund.
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Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.