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Grundsätzlich sollte möglichst eine ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser vorgesehen werden. Ist eine vollständige Versickerung des Niederschlagswasser auf dem Grundstück des Anfalls nicht möglich, so ist die direkte Ableitung des Niederschlagswassers in einen Kanal oder ein oberirdisches Gewässer zu prüfen. Bei der Erstellung der Entwässerungskonzeption ist immer vorab zu prüfen, dass weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen.
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Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer oder Versickerung ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.
Für die Errichtung einer Einleitstelle an einem oberirdischen Gewässer wird eine wasserrechtlichen Genehmigung benötigt.
Die Errichtung einer Versickerungsanlage in einem Trinkwasserschutzgebiet bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Der Antrag dazu ist im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Referat Siedlungswasserwirtschaft, einzureichen.
Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung des Landratsamtes Mittelsachsen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.