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Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Die Voraussetzungen für das erlaubnisfreie Versickern sind in der Erlaubnisfreiheitsverordnung (ERlfreihVO) §§ 3 bis 6 geregelt.
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Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer oder Versickerung ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.
Für die Errichtung einer Einleitstelle an einem oberirdischen Gewässer wird eine wasserrechtlichen Genehmigung benötigt.
Die Errichtung einer Versickerungsanlage in einem Trinkwasserschutzgebiet bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Der Antrag dazu ist im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Referat Siedlungswasserwirtschaft, einzureichen.
Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung des Landratsamtes Mittelsachsen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.