Sanierungsrechtliche Genehmigung

Sanierungsrechtliche Genehmigung

Allgemeine Informationen

Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Sanierungsgebiet folgendes geplant haben:

  • Gebäude errichten, verändern oder umnutzen
  • umfangreichere Erdarbeiten durchführen
  • ein Grundstück veräußern
  • ein das Grundstück belastendes Recht bestellen (Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch u. a.)
  • einen schuldrechtlichen Vertrag (Vertrag Miete, Pacht u.a.) abschließen
  • eine Baulast begründen, ändern oder aufheben
  • ein Grundstück teilen 

Ist neben der sanierungsrechtlichen Genehmigung eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung im Einvernehmen mit der Gemeinde- / Stadtverwaltung im Rahmen dieses Verfahrens.

Sofern keine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist, stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Zuständigkeit sich das Grundstück befindet.

Zuständigkeiten

Referat Bauantragsbearbeitung

Besucheradresse:
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Im Rahmen des Bauantrages reichen Sie den Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung bitte 1-fach über den selben Weg (online oder 1-fach schriftlich) mit ein.

Die Entscheidung durch die untere Bauaufsichtsbehörde erhalten Sie spätestens zwei Monate nach Antragseingang (Verlängerung um maximal zwei Monate).

Baugesetzbuch (BauGB)

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.