Schulärztliche Untersuchung

Schulärztliche Untersuchung

Allgemeine Informationen

Die schulärztliche Untersuchung ist eine Vorsorgeuntersuchung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 an allen öffentlichen Schulen. An Förderschulen finden zusätzliche Untersuchungen in weiteren Klassen statt.

Eine Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend und kostenfrei. Eltern können auf Wunsch anwesend sein. Sie haben auch die Möglichkeit, die Untersuchung beim Kinder-/Hausarzt nach den gleichen Kriterien durchführen zu lassen (entspricht der Vorsorgeuntersuchung J1). In diesen Fällen ist der Schulleitung bis zum Tag der schulärztlichen Untersuchung eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchung in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen. Entstehende Kosten müssen in diesem Fall durch die Eltern getragen werden.

Zuständigkeiten

Referat Kinder- und Jugendärztlicher Dienst/Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6437
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Zu untersuchen sind Schüler der Klassenstufe 6 in allen öffentlich allgemeinbildenden Schulen, die keine ärztliche Bescheinigung von ihrem Kinder- oder Hausarzt über die erfolgte Untersuchung vorlegen. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtuntersuchung.

Verfahrensablauf

Die Schulärztliche Untersuchung findet in der Klassenstufe 6 statt. In den Förderschulen können zusätzliche Untersuchungen bedarfsgerecht stattfinden.

Die Eltern werden vorab durch die Schule über die Untersuchungstermine informiert und erhalten einen Fragebogen. Die Untersuchungen werden einzeln und unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht durchgeführt. Der Untersuchungsumfang umfasst die Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, eine körperliche Untersuchung sowie eine schriftliche Impfberatung. Es werden keine Impfungen durchgeführt. Das Ergebnis wird den Eltern am Untersuchungstag schriftlich und vertraulich in einem verschlossenen Umschlag mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Elternfragebogen
  • Impfausweis zur schriftlichen Impfberatung
  • ggf. schulrelevante medizinische Befunde/Unterlagen

Fristen

Die Untersuchung der Schüler erfolgt im Laufe des Schuljahres der Klassenstufe 6.

Kosten

Die Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ist kostenfrei.

Es besteht die Möglichkeit, die Untersuchung auch beim behandelnden Kinder-/Hausarzt durchführen zu lassen. In diesem Fall tragen entstehende Kosten die Eltern selbst.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.