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Wenn Sie Ihr Kind in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden, beginnt die Schuleingangsphase.
Von der Kita, spätestens aber mit der Schulanmeldung erhalten Sie für Ihr Kind eine Einladung zur Terminvereinbarung für die Schulaufnahmeuntersuchung.
Die Einschulungsuntersuchungen erfolgen im Gesundheitsamt in Mittweida sowie in den Servicestellen Freiberg und Döbeln.
Die Schulaufnahmeuntersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor Schulbeginn. Ein Kinder- und Jugendarzt oder eine Kinder- und Jugendärztin des öffentlichen Gesundheitsdienstes (in der Regel ein Arzt oder eine Ärztin vom Gesundheitsamt) wird Ihr Kind im Hinblick auf seinen altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklungsstand mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt untersuchen. Mindestens ein Sorgeberechtigter muss dabei sein, um dem Arzt/der Ärztin die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6437
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de
An einer Schulaufnahmeuntersuchung müssen teilnehmen:
In der Regel wird nach Erhalt des Einladungsschreibens, spätestens nach der Schulanmeldung, durch die Eltern über das Beteiligungsportal des Landkreis Mittelsachsen ein individueller Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung vereinbart.
Ein Sorgeberechtigter muss bei der Untersuchung dabei sein. Der erhobene Befund wird unmittelbar nach der Untersuchung mitgeteilt.
Der Arzt oder die Ärztin führt eine Untersuchung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes durch. Hier werden vor allem die Bereiche in den Blick genommen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch besondere Bedeutung haben. Dazu gehören:
Außerdem werden folgende Aspekte untersucht:
Befunde, die einer weiteren medizinischen Abklärung bedürfen, werden dem Sorgeberechtigten mitgeteilt und eine entsprechende Überweisung ausgehändigt. Die Eltern werden gegebenenfalls zu notwendigen Fördermaßnahmen beraten. Falls nötig, informiert der Kinder- und Jugendärztliche Dienst die Schule über erforderliche Maßnahmen.
Die Untersuchung sollte mindestens sechs Monate vor Beginn des Schuljahres durchgeführt werden.
Die Untersuchung ist kostenlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
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