Schulfehltage – Amtsärztliche Begutachtung

Schulfehltage – Amtsärztliche Begutachtung

Allgemeine Informationen

Bei auffällig langen oder häufigen Schulfehltagen können Schulleitungen vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen.

Zuständigkeiten

Referat Kinder- und Jugendärztlicher Dienst/Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6437
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Verfahrensablauf

Die Sorgeberechtigten beziehungsweise volljährigen Schüler werden von der Schule schriftlich beauftragt, ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Zur Erstellung eines solchen Gutachtens können die Betroffenen einen Termin beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vereinbaren. Nach Versand des Gutachtens an die Sorgeberechtigten übermitteln die Eltern dieses an die Schulleitung.

Erforderliche Unterlagen

  • Anschreiben der Schule
  • ausgefüllter und unterschriebener Anamnesebogen
  • Schweigepflichtentbindung
  • relevante medizinische Befunde/Atteste
  • Zeugnisse der letzten zwei Schuljahre

Kosten

Gutachten krankheitsbedingter Fehltage sind ab dem 18. Lebensjahr kostenpflichtig, für minderjährige Schüler kostenfrei.

Grundlage bildet das Verwaltungskostengesetz des Freistaates (§§ 1 und 6) in Verbindung mit dem Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis in der aktuell gültigen Fassung.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.