Schulsportbefreiung – Amtsärztliche Einschätzung

Schulsportbefreiung – Amtsärztliche Einschätzung

Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden.

Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann jedoch ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.

Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung.

Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage der ärztlichen Zeugnisse verzichtet werden.

Zuständigkeiten

Referat Kinder- und Jugendärztlicher Dienst/Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6437
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Es muss eine durch einen Fach- oder Hausarzt festgestellte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, die länger als vier Wochen andauert.

Verfahrensablauf

Für die Ausstellung einer Kinder- und Jugendärztlichen Einschätzung zur Teilnahme am Sportunterricht muss ein (fach-)ärztlicher Befund mit einer Empfehlung zur Sportbefreiung vorliegen, der die Diagnose, die Art der Sportbefreiung (Vollbefreiung oder Teilbefreiung mit Hinweisen zu erforderlichen Einschränkungen) sowie die Dauer der Sportbefreiung enthält.

Der Befund ist dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landratsamtes zu übermitteln. In einigen Fällen ist eine Begutachtung der Schüler im Gesundheitsamt notwendig.

Durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wird eine Einschätzung zur Teilnahme am Sportunterricht ausgestellt und an die Eltern verschickt.
Die Eltern legen die Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht der Schule vor.

Bitte beachten Sie, dass durch das Gesundheitsamt keine Befreiung von der Benotung oder eine generelle Abwesenheit vom Sportunterricht bescheinigt werden kann. Dies obliegt ausschließlich der Schule.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag zur Kinder- und Jugendärztlichen Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht per Formular
  • Aktueller Befund eines Haus- oder Facharztes
  • ggf. Schweigepflichtentbindung
  • Handreichung für Ärzte (PDF) 

Fristen

Die Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht wird bei Vorliegen aller erforderlichen Angaben sowie des (Fach-)Arztbefundes in einem Zeitraum von vier Wochen ausgestellt.

Kosten

Das Erstellen der Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht ist ab dem 18. Lebensjahr kostenpflichtig.

Für die amtsärztliche Einschätzung zur Teilnahme am Sportunterricht Schulfehltagen fallen ab dem 18. Lebensjahr folgende Kosten an:

  • Begutachtung nach Aktenlage 30,00 Euro
  • Begutachtung mit ärztlicher Untersuchung 74,00 Euro

Grundlage bildet das Verwaltungskostengesetz des Freistaates (§§ 1 und 6) in Verbindung mit dem Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis in der aktuell gültigen Fassung.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.