Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden.
Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann jedoch ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung.
Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage der ärztlichen Zeugnisse verzichtet werden.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6437
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de
Es muss eine durch einen Fach- oder Hausarzt festgestellte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, die länger als vier Wochen andauert.
Für die Ausstellung einer Kinder- und Jugendärztlichen Einschätzung zur Teilnahme am Sportunterricht muss ein (fach-)ärztlicher Befund mit einer Empfehlung zur Sportbefreiung vorliegen, der die Diagnose, die Art der Sportbefreiung (Vollbefreiung oder Teilbefreiung mit Hinweisen zu erforderlichen Einschränkungen) sowie die Dauer der Sportbefreiung enthält.
Der Befund ist dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landratsamtes zu übermitteln. In einigen Fällen ist eine Begutachtung der Schüler im Gesundheitsamt notwendig.
Durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wird eine Einschätzung zur Teilnahme am Sportunterricht ausgestellt und an die Eltern verschickt.
Die Eltern legen die Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht der Schule vor.
Bitte beachten Sie, dass durch das Gesundheitsamt keine Befreiung von der Benotung oder eine generelle Abwesenheit vom Sportunterricht bescheinigt werden kann. Dies obliegt ausschließlich der Schule.
Die Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht wird bei Vorliegen aller erforderlichen Angaben sowie des (Fach-)Arztbefundes in einem Zeitraum von vier Wochen ausgestellt.
Das Erstellen der Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht ist ab dem 18. Lebensjahr kostenpflichtig.
Für die amtsärztliche Einschätzung zur Teilnahme am Sportunterricht Schulfehltagen fallen ab dem 18. Lebensjahr folgende Kosten an:
Grundlage bildet das Verwaltungskostengesetz des Freistaates (§§ 1 und 6) in Verbindung mit dem Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis in der aktuell gültigen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Funktionale
Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.
Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.
Auf unseren Seiten nutzen wir Schriftarten von Fonts.com. Hierfür wird ein Zähler-Cookie gesetzt.
Informationen zum Datenschutz von Monotype finden sie hier: Monotype Datenschutzinformation
Analytische Cookies
Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufrufen. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation
Streaming-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Karten-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.