Schutzgebiete im Landkreis

Schutzgebiete im Landkreis

Allgemeine Informationen

Die Schaffung eines Netzes von Schutzgebieten unterschiedlicher Kategorien gehört zu den tragenden Säulen des Natur- und Landschaftsschutzes. Der Erlass von Schutzgebietsverordnungen verfolgt das Ziel, bestimmte Teile von Natur und Landschaft unter anderem zu erhalten, wiederherzustellen und zu entwickeln. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn anderweitige Instrumente nicht ausreichend beziehungsweise ungeeignet sind.

Aus diesem Grund ist das Landratsamt Mittelsachsen für die Ausweisung und Überwachung von Schutzgebieten, insbesondere der Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale im Landkreis verantwortlich.

Überblick der Schutzgebiete

Der aktuelle Bestand an Schutzgebieten im Landkreis Mittelsachsen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

Anzahl

Schutzgebietskategorie

Fläche in ha (zirka)

23

FFH-Gebiete (europäische Vorgaben zum Schutz von Flora, Fauna und Habitaten)

12 285

8

SPA-Gebiete (europäische Vorgaben zum Vogelschutz)

11 636

16

Naturschutzgebiete (NSG)

1 890

20

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

59 000

214

Flächennaturdenkmale (FND)

473

85

Naturdenkmale zum Schutz von 212 Einzelbäumen

 

1

Naturpark

18 036


Daneben gibt es geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) (vgl. § 29 BNatSchG i.V.m. § 19 SächsNatSchG), deren Festsetzung und Vollzug aber im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegen.

Schutzgebietskonzeption des Landkreises Mittelsachsen

Um den Zielen des Naturschutzes Rechnung zu tragen und den Anforderungen des Gesetzgebers in der Schutzgebietsarbeit nachzukommen, erfolgt durch das Landratsamt die Aufstellung eines Schutzgebietskonzeptes. Dieses dient der systematischen Aufarbeitung der einzelnen Schutzgebietskategorien und berücksichtigt die im Landkreis bestehenden Rahmenbedingungen. Darüber hinaus soll es dazu beitragen, dass bestehende Schutzgebietssystem im Freistaat weiter zu entwickeln. 

Um eine einheitliche Handlungsweise nach der Kreisgebietsreform zu erreichen, hat sich die untere Naturschutzbehörde bereits im Jahr 2010 zum Ziel gesetzt, anhand eines Schutzgebietskonzeptes eine Aufarbeitung der bereits bestehenden und geplanten Schutzgebiete durchzuführen. Dazu diente ein für den Bezugszeitraum 2010 bis 2015 aufgestelltes Schutzgebietskonzept. Innerhalb dieses Bezugszeitraumes waren jährlich Überprüfungen und Änderungen erforderlich, um den aktuellen Einflüssen zeitnah Rechnung zu tragen. Besonders die erheblich längeren Bearbeitungszeiten der darin anhängigen Schutzgebietsverfahren machten Änderungen im Konzept zwingend notwendig. Darüber hinaus wurden neue Bearbeitungsgebiete im Konzept berücksichtigt, die wiederum die Prioritäten anderer Schutzgebiete beeinflussten und ebenfalls Änderungen nach sich zogen. Nach Ablauf des Bezugszeitraumes wurde entschieden das bestehende Konzept durch eine Neuaufstellung zu ersetzen und nicht weiter fortschreiben. 

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre galt es ein neues Konzept aufzustellen, welches sowohl die rechtlichen als auch die fachlichen Rahmenbedingungen beinhaltet, aber auch politische Vorgaben beachtet. Im Ergebnis entstand ein umfassendes Schutzgebietskonzept zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft für den Landkreis Mittelsachsen ab dem Jahr 2016

Schutzgebietskonzept im Bezugszeitraum ab 2016

Schutzgebietskonzept im Bezugszeitraum 2010 – 2015

Hinweis zur Beschilderung

Der Landkreis Mittelsachsen ist als untere Naturschutzbehörde neben der Ausweisung von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und -objekten auch für deren Kennzeichnung verantwortlich. Aus diesem Grund ergeht hiermit der Hinweis, dass die naturschutzrechtlichen Schutzgebiete und -objekte nach der Kennzeichnungsverordnung des Freistaates Sachsen beschildert werden. Das Aufstellen und Anbringen der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen ist durch den jeweiligen Grundstückseigentümer zu dulden. Im Rahmen der Aufstellung wird darauf Rücksicht genommen, dass die bisher ausgeübte Grundstücksnutzung nicht unnötig behindert oder sonstige wirtschaftliche Nachteile begründet werden.

Die Lage der Schutzgebiete sowie die dazugehörigen Verordnungen können im Geoportal-Landkreis Mittelsachsen digital eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Abgrenzungsdaten der entsprechenden Schutzgebietskategorien über das Metadateninformatinssystem des Freistaates, GeoMIS Sachsen abzurufen.

Zuständigkeiten

Untere Naturschutzbehörde

Besucheradresse:
Referat Naturschutz
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Naturschutz
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Unterschutzstellung regelt § des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG). 

Erforderliche Unterlagen

Die Lage der Schutzgebiete (darunter Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Flächennaturdenkmale und Baum-Naturdenkmale) sind einzeln oder zusammen im WebGIS unter freie Themenkarte „Umweltdaten-Biotope" digital einzusehen. Zudem besteht die Möglichkeit die erlassenen Verordnungen zu den einzelnen Gebieten einzusehen.

Darüber hinaus können die Abgrenzungsdaten der entsprechenden Schutzgebietskategorien im Rahmen der Umsetzung der INSPIRE- Richtlinie über die Suchmschine des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen GeoMIS.Sachsen heruntergeladen werden. Ungeachtet dessen steht Ihnen ebenfalls das landesweite Geoportal „Sachsenatlas“ zur Verfügung. 

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.