Sirenen

Sirenen

Allgemeine Informationen

Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen und großräumigen Gefährdungslagen ist die zeitnahe Warnung und Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Im Freistaat Sachsen erfolgt dies beispielsweise durch die flächendeckende Warnung der Bevölkerung mittels Sirenen.

Es gibt drei Sirenensignale:

  1. Signalprobe:
    ein Ton von zwölf Sekunden Dauer (immer mittwochs 15:00 Uhr)
  2. Feueralarm:
    drei Töne von je zwölf Sekunden Dauer mit zwölf Sekunden Pause
  3. Warnung vor einer Gefahr:
    sechs Töne von jeweils fünf Sekunden Dauer mit fünf Sekunden Pause – eine Minute Heulton insgesamt (Bedeutung: Warnung: Es besteht eine Gefahr. Informieren Sie sich!)
  4. Entwarnung:
    Dauerton eine Minute
    (Bedeutung: Entwarnung: Die Gefahr besteht nicht mehr. Informieren Sie sich!)

Zuständigkeiten

Stabsstelle Kreisbrandmeister

Besucheradresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Referat Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

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Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-3814
Fax: 03731 799-3815
brand.katschutz[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Verfahrensablauf

Im Ernstfall sind beim Ertönen des Sirenensignals „Warnung der Bevölkerung“ folgende Verhaltensregeln zu beachten:

Verhaltensregeln:

  • Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
  • Informieren Sie sich über Warn-Apps zum Beispiel NINA, BIWAPP und Ähnliches!
  • lnformieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
  • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden!
  • Telefonieren Sie nur, falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Telefonnetze sind in diesen Fällen schnell überlastet.
  • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege!

Sonstiges

Die Sirenensignale können außerdem im nachfolgenden Merkblatt nachgelesen werden: 

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.