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Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen und großräumigen Gefährdungslagen ist die zeitnahe Warnung und Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Im Freistaat Sachsen erfolgt dies beispielsweise durch die flächendeckende Warnung der Bevölkerung mittels Sirenen.
Es gibt drei Sirenensignale:
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Telefon: 03731 799-3499
tommy.kuehn[at]landkreis-mittelsachsen.de
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Fax: 03731 799-3815
brand.katschutz[at]landkreis-mittelsachsen.de
Im Ernstfall sind beim Ertönen des Sirenensignals „Warnung der Bevölkerung“ folgende Verhaltensregeln zu beachten:
Verhaltensregeln:
Die Sirenensignale können außerdem im nachfolgenden Merkblatt nachgelesen werden:
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.