Allgemeine Informationen
Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen und großräumigen Gefährdungslagen ist die zeitnahe Warnung und Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Im Freistaat Sachsen erfolgt dies beispielsweise durch die flächendeckende Warnung der Bevölkerung mittels Sirenen.
Es gibt drei Sirenensignale:
- Signalprobe: ein Ton von 12 Sekunden Dauer (immer mittwochs 15:00 Uhr)
- Feueralarm: drei Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause
- Warnung vor einer Gefahr: sechs Töne von jeweils fünf Sekunden Dauer mit fünf Sekunden Pause (eine Minute Heulton insgesamt)
(Bedeutung: Warnung: Es besteht eine Gefahr. Informieren Sie sich!) - Entwarnung: Dauerton 1 Minute
(Bedeutung: Entwarnung: Die Gefahr besteht nicht mehr. Informieren Sie sich!)