Teilhabe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder

Teilhabe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder

Zuständigkeiten

Referat Eingliederungshilfe

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Teilhabe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in einer integrativen Kindertagesstätte

Kindern mit einer (drohenden) Behinderung soll mit dieser Hilfe, unabhängig von den jeweiligen Entwicklungsvoraussetzungen und Bedürfnissen des Kindes,  das Recht auf Teilhabe und individuelle Förderung  in der Kindertagesstätte ermöglicht werden. Hierzu ist der Besuch einer integrativen Kindertagesstätte notwendig. 

Teilhabe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in heilpädagogischen Kindertagesstätten

In einer heilpädagogischen Kindertagesstätte  werden Kinder betreut, welche aufgrund der Schwere ihrer Behinderung bisher nicht in einer Integrations-Kindertageseinrichtung betreut werden können. 

Diese Kinder erhalten die Förderung und die Möglichkeit, Kontakte zu Gleichaltrigen zu knüpfen, gleichzeitig wird auch den besonderen, hohen pflegerischen Anforderungen entsprochen.

Teilhabe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in einem integrativen Hort

Kindern mit einer (drohenden) Behinderung soll mit dieser Hilfe, unabhängig von den jeweiligen Entwicklungsvoraussetzungen und Bedürfnissen des Kindes, das Recht auf Teilhabe und individuelle Förderung in dem integrativen Hort ermöglicht werden. Hierzu ist der Besuch einer integrativen Hortes notwendig.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.