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Teilhabe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in einer integrativen Kindertagesstätte
Kindern mit einer (drohenden) Behinderung soll mit dieser Hilfe, unabhängig von den jeweiligen Entwicklungsvoraussetzungen und Bedürfnissen des Kindes, das Recht auf Teilhabe und individuelle Förderung in der Kindertagesstätte ermöglicht werden. Hierzu ist der Besuch einer integrativen Kindertagesstätte notwendig.
Teilhabe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in heilpädagogischen Kindertagesstätten
In einer heilpädagogischen Kindertagesstätte werden Kinder betreut, welche aufgrund der Schwere ihrer Behinderung bisher nicht in einer Integrations-Kindertageseinrichtung betreut werden können.
Diese Kinder erhalten die Förderung und die Möglichkeit, Kontakte zu Gleichaltrigen zu knüpfen, gleichzeitig wird auch den besonderen, hohen pflegerischen Anforderungen entsprochen.
Teilhabe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in einem integrativen Hort
Kindern mit einer (drohenden) Behinderung soll mit dieser Hilfe, unabhängig von den jeweiligen Entwicklungsvoraussetzungen und Bedürfnissen des Kindes, das Recht auf Teilhabe und individuelle Förderung in dem integrativen Hort ermöglicht werden. Hierzu ist der Besuch einer integrativen Hortes notwendig.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.