Verfahrensablauf
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt überwacht den Handel, die Verarbeitung und die Beseitigung tierischer Nebenprodukte.
Unternehmen, die auf der Stufe des Inverkehrbringens und des Vertriebs von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten aktiv sind, werden nach Artikel 23 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1069/2009 durch die zuständige Behörde registriert. Bestimmte Betriebe bedürfen darüber hinaus der Zulassung (zum Beispiel Biogasanlagen, Hersteller von Heimtierfutter, Lagerbetriebe für tierische Nebenprodukte, Tierkrematorien). Zugelassene und registrierte Betriebe werden regelmäßig kontrolliert. Ein entsprechender Antrag auf Registrierung/Zulassung ist vor Aufnahme der Tätigkeit beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu stellen.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
- Tierische Nebenprodukte
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Tierische Nebenprodukte: Tote Tiere und Schlachtabfälle entsorgen
Verfahrensbeschreibung/Landratsamt Mittelsachsen