Unentgeltliche Beförderung, Beiblatt mit Wertmarke beantragen

Unentgeltliche Beförderung, Beiblatt mit Wertmarke beantragen

Allgemeine Informationen

Für schwerbehinderte Menschen, die aufgrund festgestellter Merkzeichen das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen können und dies möchten, wird auf Antrag ein sogenanntes Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Das Beiblatt ist Teil des Ausweises und auf Verlangen mit dem Ausweis vorzuzeigen.

Zuständigkeiten

Referat Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A, Zimmer 208 (Besucherzimmer)
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6296, -6297
Fax: 03731 799-76420
soziales[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

  • Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
  • Merkzeichen: G, aG, H, Bl oder Gl
  • Keine gleichzeitige Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung bei Merkzeichen G und/oder Gl

Verfahrensablauf

Bei erstmaliger Inanspruchnahme ist zwingend der Kurzantrag an das Landratsamt zu schicken, damit Ihr gewünschter Gültigkeitsbeginn vermerkt werden kann. Nach Buchung der von Ihnen ggf. zu leistenden Eigenbeteiligung wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke zugeschickt. Rechtzeitig vor Ablauf des ausgestellten Beiblattes mit Wertmarke wird Ihnen ein Folgekurzantrag zugeschickt. 

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzantrag (wird zugeschickt)
  • ggf. Bescheid zum Nachweis für eine Wertmarke ohne Eigenbeteiligung

Kosten

  • 46 Euro für ein halbes Jahr (gültig ab 01.01.2021)
  • 91 Euro für ein Jahr (gültig ab 01.01.2021)

Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Wertmarke auch ohne Entrichtung der Eigenbeteiligung ausgegeben. Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Kurzantrag.

Sonstiges

Mitnahme einer Begleitperson

Zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson im Nah- und Fernverkehr sind Sie berechtigt, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B und den Hinweis „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ enthält. 

WEITERE HINWEISE 

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

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