Allgemeine Informationen
Für schwerbehinderte Menschen, die aufgrund festgestellter Merkzeichen das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen können und dies möchten, wird auf Antrag ein sogenanntes Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Das Beiblatt ist Teil des Ausweises und auf Verlangen mit dem Ausweis vorzuzeigen.