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Für schwerbehinderte Menschen, die aufgrund festgestellter Merkzeichen das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen können und dies möchten, wird auf Antrag ein sogenanntes Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Das Beiblatt ist Teil des Ausweises und auf Verlangen mit dem Ausweis vorzuzeigen.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A, Zimmer 219 (Besucherzimmer)
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6296, -6297
Fax: 03731 799-76420
schwerbehindertenrecht[at]landkreis-mittelsachsen.de
Bei erstmaliger Inanspruchnahme ist zwingend der Kurzantrag an das Landratsamt zu schicken, damit Ihr gewünschter Gültigkeitsbeginn vermerkt werden kann. Nach Buchung der von Ihnen gegebenenfalls zu leistenden Eigenbeteiligung wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke zugeschickt. Rechtzeitig vor Ablauf des ausgestellten Beiblattes mit Wertmarke wird Ihnen ein Folgekurzantrag zugeschickt.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Wertmarke auch ohne Entrichtung der Eigenbeteiligung ausgegeben. Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Kurzantrag.
Mitnahme einer Begleitperson
Zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson im Nah- und Fernverkehr sind Sie berechtigt, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B und den Hinweis „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ enthält.
WEITERE HINWEISE
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.