Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung durch das Jugendamt

Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung durch das Jugendamt

Allgemeine Informationen

Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist oder,

wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann

  • der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Zuständigkeiten

Referat Kindschaftsrecht und Elterngeld

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de

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Verfahrensablauf

Die Vaterschaftsfeststellung kann auf dem Weg der freiwilligen Anerkennung durch den Kindsvater mit Zustimmung der Mutter oder im gerichtlichen Verfahren erfolgen. Die Beurkundung zur Anerkennung der Vaterschaft erfolgt nach Terminvereinbarung im Jugendamt.

Wahlweise kann die Vaterschaftsanerkennung auch gebührenfrei beim Amtsgericht oder beim Standesamt oder gebührenpflichtig beim Notar erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument beider Elternteile (Personalausweis oder Reisepass), wenn die Mutter zur Beurkundung der Zustimmung anwesend ist
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Geburtsurkunde des Kindes 
  • wenn das Kind noch nicht geboren ist, Mutterpass und Geburtsurkunde der Mutter

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.