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Ab sofort ist für den Postversand ausschließlich folgende Anschrift zu verwenden:
Landratsamt Mittelsachsen
Kindschaftsrecht
Postfach 11 03, 09581 Freiberg
Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Vaterschaftsfeststellung kann auf dem Weg der freiwilligen Anerkennung durch den Kindsvater mit Zustimmung der Mutter oder im gerichtlichen Verfahren erfolgen. Die Beurkundung zur Anerkennung der Vaterschaft erfolgt nach Terminvereinbarung im Jugendamt.
Wahlweise kann die Vaterschaftsanerkennung auch gebührenfrei beim Amtsgericht oder beim Standesamt oder gebührenpflichtig beim Notar erfolgen.
WEITERE INFORMATIONEN
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.